Beschreibung
Produktmerkmale
Anwendungsbereich: Universell innen & aussen einsetzbar
Bio: Ja
Ausführung: Konzentrat
Geeignet für ökologischen Landbau: Ja
Packungsinhalt: 100 ml
Bienengefährlichkeit: B4 (nicht bienengefährlich)
Materialform: Flüssigkeit
Anwendungsgruppe: Pflanzenkrankheiten
Anwendungsart: Spritzen/ Sprühen
Wirkungsweise: Biologisch
Masse und Gewicht
Gewicht: 100 g
Höhe: 15,0 cm
Breite: 7,0 cm
Tiefe: 5,0 cm
Wirkt bei folgenden Schäden
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Alternaria-Möhrenschwärze, Bakterielle Fleckenkrankheit, Bakterienbrand der Kirsche, Blattfallkrankheit der Ribes-Arten, Blattfleckenpilze, Cercospora-Blattflecken, Echter Mehltau, Falscher Mehltau, Graufäule, Kraut- und Frucht- / Knollenfäule, Kräuselkrankheit des Pfirsichs, Narren- / Taschenkrankheit, Ramularia-Blattflecken, Rotbrenner, Ruten- / Rankenkrankheit, Schorf des Apfels / Birne, Schrotschuss, Septoria-Blattflecken, Weisser Rost
Anwendung
Allgemein: Spritzbehandlung Pflanzen allseitig gut mit Spritzbrühe benetzen. Cupromaag Liquid ist ein vielseitig anwendbares und breit wirkendes Kupferfungizid. Kupfer-Ionen, die bei Niederschlägen aus dem Spritzbelag herausgelöst werden, töten Pilzsporen ab und verhindern dadurch das Zustandekommen einer Infektion. Dieser Wirkungsmechanismus bedingt einen vorbeugenden Einsatz von Cupromaag Liquid. Der Kupferbelag bleibt besonders auf der Baumrinde bei der Winterspritzung sehr lange erhalten, so dass eine Wirkung über ca. 2 Wochen gewährleistet ist.
Eigenschaften
Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung. Anwenderschutz: Zum Ansetzen der Spritzbrühe Schutzhandschuhe und Schutzbrille oder Visier tragen. Bei kühler und regnerischer Witterung sind Verätzungen möglich, speziell an jungen Blättern, Trieben und Früchten. Im Obstbau darf Kupfer wegen Berostungsgefahr nur beim Austrieb angewendet werden. Blaue, stark färbende Spritzbrühe (Vorsicht bei Hauswänden), unbedingt Abdrift der Spritzbrühe an Hauswänden, Mauern oder Plattenwegen vermeiden. Mit allen Maag Produkten mischbar. Die Wiederverwendung der Gebinde ist verboten.